Fachbereich 7

Sprach- und Literaturwissenschaft


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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Welche Teilnahmevoraussetzungen bestehen für Module in den Bachelorstudiengängen?

Die Teilnahme am V1-Modul erfordert den Nachweis des bestandenen B1-Moduls.
Die Teilnahme am V2-Modul erfordert den Nachweis des bestandenen B2-Moduls.
Die Teilnahme am V4-Modul erfordert den Nachweis des bestandenen B3-Moduls.
Die Teilnahme an der Einzelveranstaltung ANG-ALS erfordert den Nachweis der bestandenen Module B1, B2 und B3.
Die Teilnahme am I-Modul Bachelor erfordert den Nachweis der bestandenen B1-, B2- und B3-Module.
Studierende im dritten Fachsemester, die das B-Modul noch nicht vollständig abgeschlossen haben, können unter Vorbehalt parallel V-Kurse besuchen, während sie die fehlenden Modulkomponenten nachholen. Hierzu ist unbedingt eine vorherige Absprache mit dem Dozenten bzw. der Dozentin des V-Kurses notwendig!
Weitere Informationen sowie tabellarische Übersichten finden Sie in den jeweiligen Prüfungsordnungen.

Welche Teilnahmevoraussetzungen bestehen für Module in den Masterstudiengängen?

Anders als im Bachelor sind die Modulstrukturen im Master in der Regel nicht konsekutiv, d.h. es steht Ihnen frei, welches Modul und welche Modulteile Sie zuerst abschließen. Dennoch bauen die Module natürlich auf während des Bachelor-Studiums erarbeitete Inhalte und Methoden auf.

Ist ein Auslandsaufenthalt notwendig?

Ein längerer Auslandsaufenthalt im englischsprachigen Ausland wird allen Studierenden dringend empfohlen. In sämtlichen Master-Studienprogrammen der Anglistik/Amerikanistik müssen Sie einen mindestens dreimonatigen studienrelevanten Auslandsaufenthalt nachweisen, bevor Ihnen Ihr Masterzeugnis ausgestellt werden kann. Bitte prüfen Sie die jeweils für Sie geltende Prüfungsordnung, ob Sie einen Auslandsaufenthalt ableisten müssen! Bedenken Sie bitte auch, dass die Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes langwierig ist – es ist ratsam mindestens ein Jahr vorher mit der Planung zu beginnen.

Kann ich auch mehr oder weniger Leistungspunkte für einen Modulteil bekommen als in der Beschreibung angegeben?

In der Modulkomponente, für die eine bestimmte Lehrveranstaltung ausgeschrieben ist, kann immer nur die in den Modulbeschreibungen festgelegte Leistungspunktzahl erworben werden (z.B. 4 LP pro V1-Modulkomponente). In den Wahlbereichen können immer 2 LP durch einen Studiennachweis (Referate, Präsentationen, kurze schriftliche Ausarbeitungen) erworben werden. Nach Absprache mit dem jeweiligen Lehrenden kann auch die in den Modulbeschreibungen festgelegte Leistungspunktzahl im Wahlbereich vergeben werden, sofern dieselbe Leistung erbracht wird, die im eigentlichen Modul gefordert wird.

Kann ich in eine andere Prüfungsordnung wechseln?

Ein Wechsel von der alten in die neue Prüfungsordnung ist grundsätzlich nicht vorgesehen und auf Grund struktureller Veränderungen in den Modulen nur bedingt sinnvoll. Sollten Sie dies dennoch wünschen, muss ein Antrag an das Prüfungsamt gestellt werden.

Wie kann ich mir Prüfungsleistungen anrechnen lassen?

Wenn Sie sich Prüfungsleistungen anerkennen lassen möchten, die Sie an einer anderen Universität und/oder im Ausland erbracht haben, nutzen Sie bitte das hierfür vorhandene Formular. Die jeweiligen Prüfungsleistungen müssen zunächst von der Studienkoordination überprüft und im Anschluss vom Institutsdirektor bestätigt werden. Es ist zu beachten, dass Transcript of Records oder Scheine im Original vorgezeigt und in Kopie eingereicht werden müssen.

Kann ich mir V3-Veranstaltungen als L3-Veranstaltungen anrechnen lassen?

Jede in den Modulen V3 bzw. L3 belegte Vorlesung muss sich thematisch von den anderen, die bereits belegt wurden, unterscheiden. So können etwa nicht im Laufe des Studiums zwei mal Leistungspunkte für die Vorlesung “Early American Literature and Culture” erworben werden, unabhängig davon, ob die Vorlesung für eines der Module oder für den Wahl-/Wahlfplichtbereich besucht wird. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Vorlesung im Bachelor besucht haben und mittlerweile im Master studieren.

Welche Leistungen muss ich im Wahl- und Wahlpflichtbereich erbringen?

 
2-Fächer-Bachelor (Anglistik Kernfach)

Im fachspezifischen Teil des Kernfaches Anglistik im 2-Fächer-Bachelors müssen im Wahlbereich insgesamt 7 Leistungspunkte erbracht werden. Die hier zu belegenden Lehrveranstaltungen können aus dem gesamten fachwissenschaftlichen Lehrangebot der Anglistik mit Ausnahme der B-Module gewählt werden. Sprachpraktische Lehrveranstaltungen können im Wahlbereich nicht angerechnet werden, wohl aber Seminare und Vorlesungen der Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft sowie der Fachdidaktik. Studierenden mit dem Ziel „Master Lehramt an Gymnasien“ wird empfohlen, die Lehrveranstaltung „Einführung in die Fachdidaktik“ (ANG-D1) für 3 LP im Wahlbereich zu belegen, da dies Voraussetzung für die Zulassung zur Masterabschlussprüfung ist. In Kursen des Wahlbereichs müssen Studiennachweise, jedoch nicht notwendigerweise Prüfungsleistungen erbracht werden. Der Wahlbereich ist unbenotet; sollten Noten vergeben werden, so zählen diese nicht in die Fachnote mit ein.

 
2-Fächer-Bachelor (Anglistik Nebenfach)

Im fachspezifischen Teil des Kernfaches Anglistik im 2-Fächer-Bachelors müssen im Wahlbereich insgesamt 6 Leistungspunkte erbracht werden. Die hier zu belegenden Lehrveranstaltungen können aus dem gesamten fachwissenschaftlichen Lehrangebot der Anglistik mit Ausnahme der B-Module gewählt werden. Sprachpraktische Lehrveranstaltungen können im Wahlbereich nicht angerechnet werden, wohl aber Seminare und Vorlesungen der Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft sowie der Fachdidaktik. Studierenden mit dem Ziel „Master Lehramt an Gymnasien“ wird empfohlen, die Lehrveranstaltung „Einführung in die Fachdidaktik“ (ANG-D1) für 3 LP im Wahlbereich zu belegen, da dies Voraussetzung für die Zulassung zur Masterabschlussprüfung ist. In Kursen des Wahlbereichs müssen Studiennachweise, jedoch nicht notwendigerweise Prüfungsleistungen erbracht werden. Der Wahlbereich ist unbenotet; sollten Noten vergeben werden, so zählen diese nicht in die Fachnote mit ein.